In diesen wichtigen Hinweisen finden Sie Informationen zu:
- Hebammenhilfe
- Freistellung durch den Arbeitgeber
- Behandlungsvertrag
- Produktproben und Produktempfehlungen
- Qualitätsmanagement
- Weiterführende Links
Informationen zur Hebammenhilfe
Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden und entbundenen Frau in Anspruch genommen werden. Die Grundlage für die Arbeit der Hebamme sind das Hebammen-Gesetz, die Berufsordnungen der Länder und die Mutterschaftsrichtlinien.
Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab, die Frau quittiert der Hebamme lediglich die erbrachten Leistungen. Manche Leistungen werden nicht von der Krankenkasse bezahlt, worüber ich Sie vorab stets informiere.
Privat versicherte Frauen erfragen bitte bei ihrer Krankenkasse den Umfang der Leistungen, die bezüglich der Hebammenhilfe übernommen werden.
Hebammenhilfe steht Ihnen auch zu, wenn es zu einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch kommt oder das krank oder tot geboren wird. Auch Adoptivmütter haben Anspruch.
Freistellung durch den Arbeitgeber
Nach § 7 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Schwangere für Besuche bei der Hebamme (und beim Arzt bzw. der Ärztin) freizustellen. Gerne bekommen Sie für den Besuch bei mir eine Bestätigung für den Arbeitgeber.
Behandlungsvertrag
Die Einführung des Patientenrechtegesetzes 2013, das auch für den Gesundheitsberuf der Hebammen und Entbindungspfleger Anwendung findet, hat beispielsweise einen Behandlungsvertrag zur Folge. Diesen händige ich Ihnen beim ersten Termin aus.
Produktproben sowie Produktempfehlungen
Aufgrund des Produkthaftungsgesetzes gebe ich kein Pröbchen verschiedener Produkte an die betreuten Personen aus. Auch die Empfehlung oder Werbung für bestimmte Firmen unterlasse ich grundsätzlich.
Gesetzlich verpflichtetes Qualitätsmanagement
Wir freiberuflichen Hebammen sind seit 2015 nach § 134a SGB V zu Qualitätsmanagement verpflichtet um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Seit Mai 2018 kann dies vom GKV-Spitzenverband stichprobenartig überprüft werden. Die Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen ist verbindlich, womit die Überprüfbarkeit der Qualität unserer Arbeit und die kontinuierliche Verbesserung gewährleistet werden. Hier bin ich auch auf Ihre Mithilfe angewiesen: Am Ende der Betreuung im Wochenbett händige ich Ihnen einen Rückmeldebogen hinsichtlich Ihrer gesamten Zufriedenheit aus. Hier können Sie anonym Feedback geben und Verbesserungsvorschläge machen.
Linksammlung für werdende oder frischgebackene Eltern
Hier hat der Deutsche Hebammenverband als größter Hebammenverband Deutschlands eine Vielzahl von Links zu verschiedensten Themen (z. B. Schwangerenberatung, besondere Lebensumstände, Nützliches, Stillen und Co.) für Eltern gesammelt: www.hebammenverband.de/familie/links-fuer-eltern/
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. als unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft liefert nicht nur Hebammen, sondern auch interessierten Eltern wichtige Informationen und weiterführende Links (z. B. Datenbanken und benachbarten Fachgesellschaften etc.): www.dghwi.de
Die Gesellschaft für Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. informiert beispielsweise über die Sicherheit der Geburt in einem Geburtshaus: www.quag.de
Der Verein der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften informiert die Öffentlichkeit über Leitlinien (sprich Empfehlungen) in Diagnostik und Therapie: www.awmf.org
Der Gemeinsame Bundesausschuss legt beispielsweise die verbindlichen Mutterschaftsrichtlinien fest, nach denen die Hebamme (oder der behandelnde Frauenarzt/die behandelnde Frauenärztin) die Schwangerenvorsorge durchführt: www.g-ba.de
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt Broschüren und Materialien zu verschiedenen Themen, unter anderem der Kindergesundheit, heraus. Darin geht es um die Entwicklung des Kindes oder auch die Vermeidung von Unfällen. Unter der Rubrik Familienplanung gibt es Informationen zu Kinderwunsch oder auch Pränataldiagnostik: www.bzga.de
Das bundesweite Netzwerk Gesund ins Leben ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und stellt Informationen zur Ernährung, Bewegung und Allergievorbeugung für Familien und Fachkreise zur Verfügung: www.gesund-ins-leben.de
Bitte beachten Sie, dass ich für diese Linkempfehlungen keine Haftung übernehmen kann.